Verpackungslizenzen & das VerpackG: Die Erklärung

Geschrieben von Julien Giusti
April 16, 2022
Verpackungslizenzen & das VerpackG: Die Erklärung

Ab dem 1. Januar 2019 sind Hersteller bzw. Inverkehrbringer (also du als Gastronom) von mit Ware gefüllten Verpackungen, die diese erstmals, gewerbsmäßig in Verkehr bringen und welche typischerweise als Abfall beim Endverbraucher anfallen, verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren.

Wichtige Änderungen mit Gültigkeit ab dem 01.07.2022

Ab dem 01.07.2022 muss sich jeder in dem Verpackungsregister anmelden und somit eine Lizenznummer erhalten. Im Zuge der Anmeldung kannst du jedoch angeben, dass du bereits lizenzierte Ware kaufst, sodass du keine Jahresmeldungen vornehmen musst. Bitte kümmere dich um eine rechtzeitige Lizenz-Anmeldung deines Betriebes. Nutze dazu folgende Internetseite: 

Linzenz-Anmeldung starten (externer Link)

Verpackungen registrieren und lizenzieren

Einleitung

Die Registrierungspflicht trifft jeden, der eine mit Ware befüllte Verpackung, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt, in Verkehr bringt (im Gesetz „Hersteller“ genannt).

Registrierungspflichtiger „Hersteller“ ist danach:

Wer eine leere Verpackung, die typischerweise zum privaten Endverbraucher gelangt, mit einer Ware befüllt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (Erstinverkehrbringer).

Somit sind z. B. auch Gastronomen, die außer Haus Lebensmittel verkaufen und beispielsweise Pizzakartons verwenden, Inverkehrbringer von Verpackungen und müssen sich registrieren und sich an einem sogenannten dualen System beteiligen, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung des Verpackungsmülls gewährleistet ist.

 

Registrierung

Demnach muss sich jeder Hersteller in dem Verpackungsregister der Zentralen Stelle registrieren und im Voraus für das Jahr eine Meldung abgeben, wie viele Verpackungen in Umlauf gebracht werden. 

Lizenzierung

Herstellern steht es frei, die Verpackungen beim Endverbraucher abzuholen und selbst zu entsorgen. Da das jedoch die wenigsten machen können, besteht die Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System, die die Entsorgung übernehmen. Lizenzierte Ware wird nach Kilo abgerechnet und im Voraus auf das Jahr bezahlt.

 

Besonderheit Serviceverpackung

Ohne Lizenzpartner trotzdem schnell und einfach alle Vorgaben des VerpackG erfüllen:

Bei Serviceverpackungen kann eine Verpackung weiter vorne in der Lieferkette lizenziert und registriert werden, das heißt, dass wir als Ihr Lieferant die Registrierung und Lizenzierung der Verpackungen übernehmen können. Du musst dich lediglich nur einmal im Verpackungsregister anmelden.

 

    1. Im Lucid Verpackungsregister registrieren, hierfür muss nichts bezahlt werden etc. du kannst bei der Registrierung angeben, dass du bereits lizenzierte Verpackungen von deinem Lieferanten kaufst. 

    2. Im Warenkorb kannst du hinzuwählen, dass du die Verpackungslizenz für VerpackG entsprechend dem Gewicht der im Warenkorb liegenden Produkte bezahlen möchtest

    3. Als Beleg für die erfolgte Lizenzierung der Produkte weisen wir auf der Rechnung explizit aus, dass alle Produkte lizenziert sind und somit alle Vorgaben des VerpackG eingehalten sind. Zeige im Falle einer Kontrolle einfach unsere Rechnung vor. 

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