Wiederverwendbare Verpackungen - Pflicht ab 01.01.2023

Geschrieben von Julien Giusti
January 25, 2023
Wiederverwendbare Verpackungen - Pflicht ab 01.01.2023

Liebe Kunden,

ich möchte euch über eine wichtige Änderung im Verpackungsgesetz informieren, die insbesondere für das To-Go-Geschäft von Bedeutung ist. Ab dem 01.01.2023 ist es für alle gastronomischen Betriebe verpflichtend, für alle Plastikverpackungen wiederverwendbare Verpackungen anzubieten. Plastikverpackungen sind alle Verpackungen, die auch zum kleinen Teil aus Plastik bestehen. Zu den Plastikverpackungen zählen auch z. B. unsere Papierschalen, da diese mit einer Beschichtung aus Kunststoff versehen sind. 

Unsere Pizzakartons und Papiertüten hingegen bestehen komplett aus Frischfaserpapier und haben keinen Plastikanteil, somit müssen vorerst keine wiederverwendbaren Alternativen für Pizzakartons angeboten werden (Stand der Information: 01.01.2023)

 

Dies betrifft sowohl das Angebot von Getränken als auch das Angebot von Speisen. Hinweis: Wiederverwendbare Verpackungen müssen angeboten und auf Wunsch der Kunden verwendet werden, herkömmliche Einwegverpackungen können jedoch nach wie vor benutzt werden.

 

Beispiele Wiederverwendbare Verpackungen

Da wir als Buongiusti im Moment ausschließlich Einwegverpackungen anbieten, möchte ich euch darauf hinweisen, dass es in eurer Verantwortung liegt, geeignete wiederverwendbare Verpackungen für eure Speisen und Getränke zu organisieren. Entweder kauft ihr eigene wiederverwendbare Verpackungen oder ihr registriert euch in einem Pfandsystem. Pfandsysteme organisieren sowohl die Bereitstellung der Verpackungen als auch die Verwaltung des Pfands, welches eure Kunden für die Verpackungen zahlen. 

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Wir möchten uns an dieser Stelle bei euch für euer Verständnis und eure Unterstützung bedanken und uns gemeinsam für eine nachhaltigere Zukunft einsetzen.

Wenn ihr Fragen habt oder weitere Informationen benötigen, stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, 
Julien Giusti

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